Ottmarsbocholt glänzt als sportliches Dorf
Ottmarsbocholt ist ein lebendiges und überaus aktives Dorf. Das beweisen nicht nur der Heimatverein, die Kolpingsfamilie, die Karnevalsgesellen und -ecken, die Laienspielschar und die Schützenvereine – um nur einige zu nennen. Nein: Die Ottmarsbocholter sind auch ein enorm sportliches Völkchen. Denn von den rund 3600 Einwohnern sind mehr als 1100 aktive Mitglieder beim SC Blau-Weiß.
Das wurde am Sonntagnachmittag bei der Verleihung der Sportabzeichen wieder einmal besonders deutlich. So hatte Klaus Becker, Sportabzeichen-Beauftragter des Landes-Sportbundes, für Gabi Schepmann vom SC Blau- Weiß gleich 136 Urkunden und Ehrennadeln mitgebracht. Darunter sogar zwei „Mini-Sportabzeichen für Emil Döhla und Mats Bülskemper, die beide noch keine sechs Jahre alt sind.
Bei den „Großen“ hatten Olaf Silla acht, Ulrike Silla elf, Christiane Schmauck 18, Christa Koslowski 24 und Theresia Rave 34 erfolgreiche Prüfungen hinter sich gebracht.
Goldene Sportabzeichen gab es für Michaela Mallmann (5 Mal), Thomas Sandkühler (5), Reinhild Schepmann (5), Birgit Schulte Spechtel (5), Yvonne Ziegler (5), Hermann Beckmann (15), Mechthild Schulz (15), Gabriele Schepmann (20) und Richard Schepmann (20). Eva Greive errang bereits zum 25. Mal das Goldene Sportabzeichen.
Gleich zehn Familien wurden aufgerufen und geehrt, die sich mit drei und mehr Familienmitgliedern das ganze Jahr über durch alle Disziplinen „durchgeackert“ hatten. Dazu zählen: Familie Philipp Beckhove, Familie Ralf Bülskemper, Familie Bettina Kasberg, Familie Michaela Mallmann, Familie Stephan Overbeck, Familie Schepmann, Familie Schulte Spechtel, Familie Markus Thiem, Familie Guido Volle und Familie Yvonne Ziegler.
Bruno Rennack, Finanzvorstand bei Blau-Weiß und Leiter der Tischtennis-Abteilung im sportlichen Ottmarsbocholt kommentierte stolz und voller Freude die Entwicklung bei Blau-Weiß Ottmarsbocholt: „Seit wir die neue Sporthalle haben, bekommen wir ständig Anfragen und neue Mitglieder in den Verein.“
Quelle: Westfälische Nachrichten vom 17.01.2017