Der Vorstand informiert – Hallensport

25. Mai 2021 -Presse-

Hygiene-Konzept zur Nutzung der Sporthallen durch SC Blau-Weiß Ottmarsbocholt unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Coronaschutzverordnung NRW sowie der Regelungen der Gemeinde Senden.

 

Stand: 25.05.2021 CoronaSchVO NRW    (7 Tage Inzidenz unter 50)

1.Trainer*innen/Übungsleiter*innen wurden mit dem Hygienekonzept vertraut gemacht. Ihnen wurden die Regeln zur Nutzung der Sportflächen und Sporthallen der Gemeinde Senden, sowie „ Die zehn Leitplanken des DOSB“ ausgehändigt. Die Unterlagen sind auch auf der Internetseite des Vereines hinterlegt.

 

  1. Beim Wechsel der Sportgruppen ist von den Verantwortlichen eine Übergangsphase von 10 Minuten einzuplanen, so dass die in eine Gruppe die Halle verlassen kann, bevor die nächste Gruppe die Halle betritt.
  1. die Abstandsregeln von mindestens 1,50 m sind durchgehend von allen Anwesenden einzuhalten. Ist dies im Vorraum der Budo Halle nicht möglich, muss dort permanent der Mundschutz getragen werden.
  1. Beim Betreten und Verlassen der Halle ist ein Mundschutz zu tragen. Bei dem Betreten werden die Hände desinfiziert bzw. gewaschen. Hierzu steht entsprechendes Desinfektionsmittel zur Verfügung; werden die Waschräume genutzt, ist auf den Mindestabstand zu achten. Jede Teilnahme am Sport muss durch einen negativen Test belegt werden. Für die Kontrolle ist die jeweilige Abteilung verantwortlich; die Kontrolle muss nicht dokumentiert werden.

Zuschauer während des Sportangebotes nicht erlaubt. Eltern, die ihre Kinder bringen/abholen müssen, sollten dies vor der Sporthalle machen.

Im Trainingsbetrieb werden die Sportschuhe erst im Vorraum bzw. auf der Tribüne gewechselt. Beim Betreten und Verlassen der Halle ist ein Mundschutz zu tragen. Bei dem Betreten werden die Hände desinfiziert bzw. gewaschen. Hierzu steht entsprechendes Desinfektionsmittel zur Verfügung; werden die Waschräume genutzt, ist auf den Mindestabstand zu achten.

Der Fitnessraum bleibt geschlossen.

  1. Der Nachweis der Teilnahme muss digital erfasst werden. Hierzu verwendet BWO die FLVW APP. Die Abteilungen und Trainer sind weitgehend eingerichtet bzw. können umgehend nachgemeldet werden.
  1. Bei jeglichen Krankheitssymtomen ist Trainer*innen /Übungsleiter*innen das Betreten der Sporthalle, die Leitung der Sporteinheit untersagt. Eine Information an die Abteilungsleitung muss umgehend erfolgen.
  1. Jeder Teilnehmer*in bestätigt mit der Teilnahme an der Sporteinheit, dass

* keine gesundheitlichen Einschränkungen oder     Krankheitssymtome bestehen

* es bestand für mindestens 14 Tage kein Kontakt zu einer infizierten Person

* vor und nach der Sporteinheit ein Mund-Nasenschutz getragen wird

                        * die Hygienemaßnahmen eingehalten werden

Bei Zweifel an der gesundheitlichen Voraussetzung ist die Teilnahme an der Sporteinheit nicht erlaubt.

  1. Die Toilettenanlage im Foyer ist geöffnet und kann benutzt werden. Hierbei ist der Mindestabstand einzuhalten bzw. der Mund-Nasenschutz zu tragen.
  1. Im Bereich der Budo Halle trainieren gleichzeitig maximal 10 Personen aus maximal 3 Haushalten plus Trainer*in bei einer Hallengröße von rd. 180 qm. Für alle anderen Hallenbereichen, in denen kein Kontaktsport erfolgt, besteht keine Begrenzung der Personenanzahl. Für Pilates und Zumba gilt ein Abstand zwischen 2 Sportlern von rd. 10 qm.
  1. Jeder Teilnehmer bringt seine eigenen Handtücher und Getränke mit. Die Teilnehmer der Pilateskurse nutzen ihre eigenen Matten.
  1. Trainer*innen und Übungsleiter*innen desinfizieren vor und nach der Nutzung sämtliche Sportgeräte. Die Matten in der Budo Halle werden mit einer Seifen-Wasserlösung gereinigt. Hierzu stellt der Verein entsprechendes Reinigungsequipment zur Verfügung.
  1. Alle Teilnehmer verlassen die Sporthalle unmittelbar nach Ende der Sporteinheit, bzw. nach dem Umziehen.
  1. Am Ende des Sporttages sind alle Türdrücker durch die Übungsleiter*in zu desinfizieren.
  1. Für den SC Blau-Weiß Ottmarsbocholt sind die jeweiligen Abteilungsleiter für die Einhaltung der Richtlinien verantwortlich. Seitens des Vorstandes ist als verantwortliche Person für die Coronaschutzverordnung und des Hygienkonzeptes benannt:
  • Günter Schrameyer, Auf dem Felde 31, 48308 Senden

Telefon 02598-1587 oder 0176-66991547

Stand: 25.05.2021