Der Vorstand informiert – Sport auf der Anlage

25. Mai 2021 -Presse-

Hygieneplan zur Nutzung der Sportanlage

SC Blau-Weiß Ottmarsbocholt , Clemens-Hagemannstraße 25 (BWO)

Stand: CoronaSchVO NRW ( regionale 7 Tage Inzidenz < 50)

  1. Die Nutzung der Sportanlage erfolgt ausschließlich in Ab-stimmung mit dem Vorstand von BWO. Das Vereinsheim bleibt geschlossen und steht nicht zur Verfügung.
  1. Das Betreten der Sportanlage darf nur zu den Training-und Spielzeiten erfolgen, die im aktuellen Belegungsplan genannt sind. Der Belegungsplan ist auf der Internetseite von BWO ersichtlich und wird ausgehangen.
  1. Die Ausübung von Kontaktsport draußen auf Sportanlagen ist gem. Verordnung erlaubt.
  2. Alle Teilnehmer kommen bereits umgezogen zur Sportstätte. Wettkampfbetrieb ist auf dem Sportgelände nicht gestattet.
  3. Sportgeräte, die während der Übung genutzt werden, sind nach dem Training zu desinfizieren.
  4. Umkleidekabinen und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Ausschließlich den Übungsleitern ist es gestattet, die Geräte- oder Materialräume zu betreten. Beim 1. Training bekommt jeder Teilnehmer ein Wendeleibchen gestellt, welches für die nächsten Wochen vom Teilnehmer mit nach Hause zu nehmen und zum nächsten Training wieder mitzubringen ist. Eine Weitergabe an andere Teilnehmer ist nicht erlaubt. Sollte dies nicht möglich sein, ist der jeweilige Trainer verpflichtet, die benutzten Leibchen einzusammeln zu zu waschen.
  5. Die WC-Anlagen in der Sportanlage sind vor Trainingsbetrieb zu öffnen und dürfen nur einzeln betreten werden.
  6. Kleidungswechsel und Körperpflege dürfen nicht auf der Sportanlage stattfinden.
  7. Jeder Teilnehmende einer Sporteinheit bestätigt durch seine Teilnahme, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen und dass in den letzten 2 Wochen kein Kontrakt zu einer infizierten Person bestand.
  8. Gäste und Zuschauer*innen ist der Zutritt zur Sportstätte nicht gestattet.
  9. Trainer*innen und Übungsleiter*innen führen pro Einheit eine digitale Anwesenheitsliste, sodass mögliche Infektionsketten zurückverfolgt werden können. Hierzu verwendet BWO die FLVW App.
  10. alle Teilnehmer verlassen den Sportplatz unmittelbar nach Ende der Trainingseinheit. Der „gemütliche Umtrunk“ nach dem Training bei den Senioren ist nicht gestattet.

Stand 25.05.2021